Menschen brauchen mehr als Pflege
Konzept der Beschützenden Werkstätte für das Wohnen im Alter
Die Beschützende Werkstätte Heilbronn ist angesichts der Veränderung der gesellschaftlichen Altersstrukturen auf künftige Wohnkonzepte gut eingestellt. Rainer Reibold, Leitung des Gesamtwohnbereiches: „Oberstes Prinzip ist: Keine Qualitätsveränderung zum Nachteil der Menschen mit geistiger Behinderung.“ An erster Stelle steht für ihn die Eingliederungshilfe: „Diese Menschen brauchen mehr als Pflege.“
Reibold sieht voraus, dass sich die Alterstruktur im Wohnbereich deutlich verändern wird: „Mehr Bewohner als bisher werden künftig über 50 oder über 60 Jahre alt sein. Das zeichnet sich seit Jahren ab.“ Deshalb hat der BW-Bereich Wohnen sein Zukunfts-Konzept entwickelt. In allen Wohnhäusern, in denen Menschen in der betreffenden Altersgruppe sind, wurden Tagesstrukturen mit entsprechender Betreuung aufgebaut. Damit will man noch intensiver auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen eingehen.
Die Beschützende Werkstätte Heilbronn ist in diesem Bereich heute schon aktiv. Für behinderte Menschen gibt es in Heilbronn wie in Crailsheim „Betreutes Wohnen“, „Begleitetes Wohnen“ in Familien, „Familienunterstützende Dienste“, Freizeitangebote und Tagesangebote speziell für Senioren. Für Reibold ist das im Sinne der Sozialgesetzgebung, die den Eingliederungsgedanken in den Vordergrund stellt. Der Wohnbereich Schwäbisch Hall wird 2009 entsprechend ausgebaut. Dort entstehen neue Räume für Tagesstruktur-Angebote.
Schon vor vielen Jahren wurde bei der Beschützenden Werkstätte zunächst in Heilbronn, dann auch in Crailsheim mit dem Aufbau des ergänzenden Pflegeschwerpunktes neben der Tagesstruktur begonnen. Auch er orientiert sich am individuellen Bedarf bis hin zur Sterbebegleitung. Für Reibold gilt: „Die Menschen sollen sich bei uns bis zum Lebensende wohl fühlen.“
Das zukunftsorientierte Konzept hat auch einen politischen Hintergrund. Dass Kostenträger immer wieder die Diskussion anregen, dass ältere Menschen am besten in Pflegeheimen unterzubringen sind, versteht Reibold: „Dort tritt dann die Pflegekasse mit ihren Leistungen ein.“ Andererseits gibt es klare rechtliche Vorgaben: „Menschen mit geistiger Behinderung haben nach dem Sozialgesetzbuch ein Recht auf Eingliederungshilfe. Sie sind nicht mit Pflegebedürftigen vergleichbar.“ Deshalb hat sie die Pflegeversicherung ausgenommen. Nur im ganz speziellen Einzelfall sind sie nach bestehendem Recht in einem Pflegeheim richtig untergebracht. Dazu komme, dass in Pflegeheimen die Fachpersonal-Voraussetzungen ganz anders seien als in der Beschützenden Werkstätte. Reibold: „In Pflegeheimen ist das Personal für die reine Pflege geeignet. Menschen mit geistiger Behinderung brauchen aber über die Pflege hinausgehende Betreuung.“
Deshalb wird das Konzept des Bereichs Wohnen systematisch fortentwickelt und umgesetzt. „Wir wollen den Status der Menschen mit geistiger Behinderung auch im Alter erhalten“, gibt Rainer Reibold die Richtung vor.
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