Neues Steuerrecht:

Spender und Stifter werden noch mehr belohnt

Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, werden jetzt vom Staat noch mehr belohnt als bisher. Mit einem im Juli 2007 im Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wird spenden und stiften rückwirkend zum 1. Januar 2007 noch attraktiver.

Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen (Spenden) sind nun bei der Steuererklärung in einer Höhe von bis zu 20% der jährlichen Einkünfte (bisher lediglich 5%) als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Staat spendet also - je nach per­sönlichem Steuersatz- kräftig mit! Auch bei kleineren Spendenbeträgen wirkt sich das positiv aus. Denn viele Freunde unseres Fördervereins kamen mit der bisherigen Fünf-Pro­zent-Regelung meistens nicht aus, da sie häufig noch andere Organisa­tionen unterstützten. Übrigens: Für Spenden bis zu 200 Euro (bisher 100 Euro) reicht dem Finanzamt der einfache Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank aus.

„Stiften gehen" ist im Kommen:

Neu geregelt wurden auch Zuwen­dungen an gemeinnützige Stiftungen (Zu-Stiftungen). Bis zu einer Million Euro können nun innerhalb von zehn Jahren gänzlich steuerfrei in den Kapitalstock einer solchen Stiftung fließen. Das Kapital von Stiftungen muss dauerhaft erhalten bleiben. Nur die Zinserträge dieses Kapitals werden jährlich für Projekte der Stiftung eingesetzt. Nicht wenige Menschen haben ja den Wunsch, ihr Vermögen oder einen Teil davon noch zu Lebzeiten einem selbst ge­wählten sozialen Zweck zukommen zu lassen. Auch die Beschützende Werkstätte will 2008 deshalb mit der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung all denen ein Angebot.

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"Von Mensch zu Mensch" - Mit diesem Wahlspruch beschreibt der "Verein zur Förderung der Beschützenden Werkstätte für geistig und körperlich Behinderte Heilbronn e.V." seine Aufgabe. Lassen Sie sich als Förderer im Förderverein der Beschützenden Werkstätte eintragen. Die Eintragung als Förderer verpflichtet Sie nicht zu einer Spende! Mehr...
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Hans Kahlau

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