Konzept "Stadthaus"

1. Allgemeine Grundüberlegungen

Bei der Formulierung von Konzeptionen (nicht nur im Bereich der Behindertenhilfe) bewegen sich Autor/-innen meist im Spannungsfeld von Utopie und Pragmatismus. Die Gefahr ist immer groß, die betroffenen Menschen einerseits zum Objekt des eigenen (utopischen) politischen, ethischen, moralischen, sozialen usw. Anspruchs, bzw. sie andererseits zum Objekt eigener (pragmatischer) Zwänge und Interessen zu machen.

Diese Schere prägt auch die aktuelle Diskussion in der Behindertenhilfe, in der einerseits so weitgehend, wie noch nie, das Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe, Selbst- und Mitbestimmung auch auf Bundesebene gesetzlich vorgegeben wird, wo andererseits aber auch der Druck zu Kosteneinsparungen vor dem Hintergrund stagnierender Staatseinnahmen und steigender Zahlen von Anspruchsberechtigten zunimmt.

Konzeptionelle Überlegungen zur weiteren Entwicklung einer Einrichtung der Behindertenhilfe müssen beiden Aspekten dieser Realität Rechnung tragen: Sie müssen individuelle und möglichst selbstbestimmte Entwicklungen von Menschen mit Behinderung zulassen, müssen jedoch so gestaltet sein, dass die für diesen Prozess notwendigen wirtschaftlichen Grundlagen auch langfristig sichergestellt sind.

Bei der Frage der Gestaltung von standortbezogenen Konzepten der Beschützenden Werkstätte Heilbronn sind verschiedene Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Neben der Frage gesetzlicher Vorgaben, der Finanzierbarkeit und der fachlichen Umsetzbarkeit und neben den spezifischen Besonderheiten einzelner Behinderungsbilder, sind hier vor allem die eigenen Vorstellungen der direkt betroffenen Menschen mit Behinderung von Bedeutung.

Konzeptionen müssen diese Einflussfaktoren berücksichtigen und auf verschiedenen Ebenen damit umgehen. Unterschiedliche Konzeptionsebenen sind:

  1. die der konkreten pädagogisch / andragogischen Begleitung (Konzept der Begleitplanung)
  2. die des konkreten Lebensumfeldes (Standortkonzept)
  3. die der konkreten baulichen Gestaltung der direkten privaten, halböffentlichen und öffentlichen Lebensumwelt (Baukonzept)

Die standortbezogenen Konzeptionen sind dadurch gekennzeichnet, diese drei Konzeptions-ebenen zu einem einheitlichen Ganzen zusammenzuführen.

Das Konzept der Begleitplanung

In allen Wohneinrichtungen der Beschützenden Werkstätten Heilbronn wurde im Rahmen der Novelle des BSHG §93 das Qualitätsmanagementsystem QIBSâ (Qualitätssicherung durch Nutzung und Erhaltung der fachlichen Identität und Individualität von Einrichtungen der Behindertenhilfe unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechtes der Bewohner/-innen) eingeführt. Im Rahmen dieses Ansatzes wird davon ausgegangen, dass Qualitätsstandards für die Begleitung von Menschen mit Behinderung immer aus einer subjektiven Sicht definiert werden und sich im Verlauf der Zeit auch verändern. Aus diesem Grund werden in der Umsetzung dieses Konzeptes der Betreuungsplanung bewusst verabschiedete Qualitätsstandards für die Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung zugrunde gelegt.

Diese Qualitätsstandards beziehen sich dann auf Fragen der Wohnsituation, der Körperpflege, der Möglichkeit der Vertretung der eigenen Interessen usw. In den Prozess der Definition dieser Qualitätsstandards werden neben den professionell Begleitenden, den Angehörigen, externen Experten/Expertinnen und der Einrichtungsleitung auch die direkt betroffenen Menschen mit Behinderung einbezogen. Auf der Basis der so erarbeiteten Qualitätsstandards wird dann die konkrete Situation des einzelnen Menschen mit Behinderung reflektiert und eine Begleitplanung mit den damit verbundenen Evaluationsschleifen und Veränderungen erarbeitet.

Diese Begleitplanung wird den betroffenen Menschen mit Behinderung bzw. deren Beauftragten zur Beteiligung übergeben. Die Betreuungsplanung wird erst dann verbindlich umgesetzt, wenn hierzu auch die Zustimmung des betroffenen Menschen mit Behinderung oder dessen Vertreters vorliegt bzw. wenn mit diesen ein Konsens zu finden ist. Damit ist die konkrete Betreuungsplanung von dem Versuch geprägt, die betroffenen Menschen mit Behinderung soweit wie möglich in die Gestaltung der Begleitplanung mit einzubeziehen. Es wird also bewusst der Weg eines gemeinsamen Lernens (der Verantwortungsübernahme auf Seiten der Menschen mit Behinderung, des Umgangs mit Widerspruch und Beteiligung auf Seite der professionell Begleitenden) eingeschlagen.

Das Standortkonzept

Das Standortkonzept der bestehenden Wohnangebote der Beschützenden Werkstätte Heilbronn ist stark von klassischen Ansätzen in der Behindertenhilfe geprägt. Die „Wohnheime an der Werkstatt“ liegen fast ausschließlich in unmittelbarer Nähe der Werkstätte für Menschen mit Behinderung und damit meist an Standorten in den Randgebieten der jeweiligen Städte. Diese Standorte sind damit von ihrer Randlage geprägt. Verkehrstechnische Anbindungen sind häufig umständlich und in ihrer Frequenz auf die Zeiten des Geschäftsverkehrs beschränkt. Das aktuelle gesellschaftliche Leben, Einkäufe in Läden, kulturelle Geschehnisse usw. finden außerhalb des Wahrnehmungsfeldes der betroffenen Menschen mit Behinderung statt. Diese Lebenssituation in Form eines sehr reizarmen und auf die direkte Wohn- und Arbeitssituation beschränkten Lebensumfeldes ist für Menschen mit bestimmten Ausprägungen einer geistigen Behinderung sinnvoll und wichtig. Andere werden hier jedoch in ihrer Entwicklung eingeschränkt und können sich nicht gemäß ihres eigenen Bedürfnisses entfalten.

Da der Bereich der reizreduzierten und ruhig gelegenen Wohnangebote besteht, stellte sich für die Gestaltung neu hinzukommender Wohnangebote die Frage, im Rahmen welcher Standortüberlegungen diese anzusiedeln sind. Menschen mit geistiger Behinderung sind noch wesentlich stärker als Menschen ohne geistige Behinderung auf Sinnesreize, auf direkt Wahrgenommenes, angewiesen, wenn sie spontanes, nach außen orientiertes, Verhalten entwickeln wollen. Sie müssen den Einkaufsladen sehen, am Kino direkt vorbeigehen und die Straßenmusikanten hören. Nur wenn diese Situationen ein fester Bestandteil des Alltagserlebens werden, können Menschen sie auch in ihre Lebensroutine mit einbeziehen und nutzen. Teilhabe entsteht nur dann, wenn sich Menschen auch beteiligen. Menschen im Allgemeinen und Menschen mit geistiger Behinderung im Besonderen beteiligen sich aber erst dann, wenn Beteiligung ein Teil der alltäglichen Lebensroutine wird.

Vor diesem Hintergrund wurden alle neu zu gestaltenden Wohnangebote der Beschützenden Werkstätte davon geprägt, dass der Gang in die Innenstädte und Ortskerne „gewagt wird“. Wohnangebote wurden in den Zentren der Gemeinden bzw. Städten, im Umfeld von Wohngebieten mit guter Infrastruktur (Fußgängerzone, Einkaufs-möglichkeiten, Dienstleistungsangebote, kulturelle Angebote, verkehrstechnische Anbindung) entwickelt.

Das Baukonzept

Leben im Wohnumfeld findet auf verschiedenen Ebenen statt. Es ist von dem Ineinandergreifen von privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereichen geprägt. Neben der eigenen Wohnung, die Raum für Rückzug und für weitest gehende Autonomie gibt, bilden die von einer intimen sozialen Gemeinschaft gemeinsam genutzten halböffentlichen Bereiche einen Zwischenbereich zu den, allen zugänglichen, öffentlichen Bereichen wie Einkaufszentren, Straßen und Plätzen usw. dar.

Bei Stadthäusern galt es also, private und halböffentliche Bereiche bewusst zu gestalten bzw. öffentliche Bereiche bewusst auszuwählen (siehe Standortkonzept).

Die Gestaltung der privaten und halböffentlichen Bereiche im Lebensumfeld eines jeden Menschen ist von den ökopsychologischen Variablen des Persönlichen Raumes, der Dichte und der Territorialität geprägt. Grundlegendes Konzept, das diesen Variablen zugrunde liegt, ist das der Kontrolle.

Unter Kontrolle wird das grundlegende Bedürfnis eines jeden Menschen verstanden, Einfluss darauf zu haben, wie sich sein Leben gestaltet. Die Frage, ob und wie ein Mensch sich als einflussreich bzw. als gestaltend bezüglich seines eigenen Lebens erfährt, wird von sozialen und strukturellen aber auch baulichen Randbedingungen beeinflusst. Wird Kontrolle im sozialen Umgang, durch Strukturen oder durch bauliche Rahmenbedingungen dauerhaft eingeschränkt oder unmöglich gemacht, entstehen je nach Persönlichkeitsstruktur Auffälligkeitsmuster wie Aggression oder im anderen Extrem erlernte Hilflosigkeit, Rückzug und Depression.

Bereits in den siebziger und achtziger Jahren lagen Untersuchungsergebnisse vor, die belegten, dass gerade Menschen mit eingeschränkten Handlungsalternativen (zu denen neben Menschen mit Behinderung auch Alte, Kinder und Strafgefangene gehören) einen wesentlich höheren Bedarf an Umweltbedingungen haben, die Kontrolle zulassen.

Während die Frage nach Kontrollmöglichkeiten im Rahmen des sozialen Umgangs und der strukturellen Rahmenbedingungen weitestgehend in der Gestaltung des Konzeptes der Begleitplanung berücksichtigt werden muss, finden Kontrollüberlegungen bezüglich der konkreten Wohnumwelt vor allem im Baukonzept Berücksichtigung.

In diesem Zusammenhang sind die Variablen der Territorialität, des Persönlichen Raumes und der Dichte wie folgt zu verstehen:

Territorialität bedeutet im Wesentlichen, dass Menschen ein räumlich umgrenztes Gebiet ihr eigen nennen. Anderen kann der Zutritt verweigert werden. Die Grenzen dieses Gebietes sind in der Regel gekennzeichnet, die Nutzung und die Bedeutung dieses Gebietes werden individuell definiert. Ein Territorium wird damit zu einem Gebiet, das sich ein Mensch „aneignet“, also mit Bedeutung belegt. Die Aneignung eines Territoriums ist zur Aufrechterhaltung der eigenen Identität notwendig. Typische Territorien sind die eigene Wohnung, das eigene Zimmer, der Arbeitsplatz usw.

Persönlicher Raum kann am einfachsten als eine den Körper umgebende personen- und situationsspezifische Blase verstanden werden. Der Zutritt in diesen Bereich - sei es der direkte körperliche Zutritt oder der über Blicke oder über Sprache - wird als massive Verletzung erlebt, wenn er nicht ausdrücklich erlaubt wird. Der Persönliche Raum eines Menschen stellt damit einen intimen, anderen, nur mit Erlaubnis zugänglichen privaten Bereich dar. Die räumliche Gestaltung muss einen Schutz dieses Bereiches ermöglichen. Dieser Anspruch macht aus dem Territorium ein abgeschlossenes Territorium, macht aus dem eigenen Zimmer ein Zimmer mit verschließbarer Tür. Verletzungen des Persönlichen Raumes werden in der Regel mit Rückzug, seltener mit Aggression, beantwortet.

Der Begriff der Dichte stellt ein Maß dafür dar, wie viele Menschen sich wahrnehmbar in einem Raum oder auf einer Fläche aufhalten. Halten sich viele Menschen an einem Ort auf, wird dies als Verlust von Kontrolle und als deutlicher Stress erlebt. Hierbei wird unterschieden, ob eine hohe Dichte in öffentlichen oder privaten Räumen erlebt wird. Generell erleben Menschen hohe Dichte dann zunehmend als Kontrollverlust, je mehr sie gezwungen sind, anderen unfreiwillig Zutritt in den Persönlichen Raum zu gewähren. Kontinuierliches Leben in hoher Dichte, wie dies für Heimsituationen durchaus typisch ist, hat in der Regel negative Auswirkungen auf physiologische Prozesse (erhöhte Daueraktivierung bis hin zu funktionalen Störungen), auf affektive Prozesse (negative subjektive Befindlichkeit), auf kognitive Prozesse (Leistungsdefizite) und auf soziale Prozesse (Rückzug, Aggression). Diese als Beengungsstress beschriebene Symptomatik gilt es über die Gestaltung baulicher Rahmenbedingungen zu reduzieren.

Damit sind die wesentlichen Konsequenzen für das Baukonzept der Stadthäuser umschrieben:

Lebensumwelten von Menschen mit Behinderung müssen im privaten wie auch im halböffentlichen Bereich ein hohes Maß von Kontrolle, Individualität und Selbstbestimmung zulassen. Menschen mit Behinderung müssen nicht nur über eigene Territorien verfügen, diese müssen auch tatsächlich privat - und damit vor dem Zugriff durch andere - geschützt sein. Die Situation im halböffentlichen Bereich der Wohngruppe muss davon geprägt sein, dass nicht zu viele Menschen gemeinsam leben. Generell müssen Menschen auch die Möglichkeit zu einem Leben außerhalb von Gruppen haben. Private und halböffentliche Bereiche müssen so an öffentliche Bereiche angebunden werden, dass sie Menschen mit Behinderung zur Teilnahme am öffentlichen Leben einladen, ihnen aber den Rückzug ins geschützte Private garantieren.

Konkret bedeutet dies für das Baukonzept der Stadthäuser, dass maximal 7 Menschen mit Behinderung in einem gemeinsamen Bereich leben. Dadurch wird die wahrgenommene Dichte auf ein Maß reduziert, das Beengungsstress unwahrscheinlich macht. Generell werden keine Mehrbettzimmer geplant. Paarlösungen werden ermöglicht, aber auch diese unter der Rahmenbedingung, dass die von den einzelnen Menschen bewohnten Räume jedem Einzelnen die Möglichkeit zum Rückzug offen lässt. Generell wird davon ausgegangen, dass sanitäre Bereiche jeder Wohneinheit individuell zur Verfügung stehen. Intimsphäre und Rückzug gerade in diesem Bereich wird damit sichergestellt. Appartementlösungen werden generell so gestaltet, dass eine Lösung von der Heimstruktur möglich ist, ohne deren Schutzfunktion aufgeben zu müssen.

2. Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund der obigen Überlegungen können damit die hier folgenden Hypothesen aufgestellt werden:

  1. Menschen mit geistiger Behinderung werden nicht durch die Tatsache der Heimunterbringung an sich in ihrem Erleben eingeschränkt und in ihrer Entwicklung behindert, sondern durch die im Allgemeinen übliche inhaltliche, strukturelle und bauliche Gestaltung dieser Heimsituation.
  2. Der Wegfall der Heimsituation lässt nicht nur die bisher klassischen Einschränkungen einer Heimunterbringung (siehe oben) wegfallen, sondern auch die vorhandenen positiven Bedingungen (zeit- und kostenaufwändige professionelle Begleitung nach individuellem Bedarf, Solidargemeinschaft,..).
  3. Damit lässt sich die Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung nicht dadurch grundlegend verbessern, dass Heimsituationen generell entfallen, sondern dadurch, dass Heimsituationen sozial, strukturell und baulich so gestaltet werden, dass sie den grundlegenden Entwicklungs- und Lebensbedürfnissen von Menschen entsprechen.

Bei der Frage danach, wie sich Menschen mit geistiger Behinderung ihr Leben vorstellen, sind die folgenden Äußerungen sehr typisch:

Der Wunsch nach einem Leben, „in dem ich selbst vorkomme“, „in dem ich selbst bestimmen kann“, „in dem ich nicht einer unter vielen bin“, „in dem ich mich frei entfalten kann ohne meine Unterstützung zu verlieren“, der Wunsch nach Kontrolle und Selbstentscheidung prägt im Wesentlichen die Vorstellungen der Betroffenen

Diesem Anspruch wird sowohl in den Konzepten der Begleitplanung, den Standort-konzepten wie in den Baukonzepten Rechnung getragen.

Konkret bedeutet dies:

Um diese Wohnangebote realisieren zu können, muss mittel- und langfristig eine solide Finanzierung sichergestellt sein. Der wesentliche Aspekt der Finanzierung qualitativ hochwertiger Angebote für Menschen mit Behinderung sind die Personalkosten. Bei einer, für die Hilfebedarfsgruppen 3 - 5 inhaltlich notwendigen, Dienstplangestaltung mit Tagdienst, Nachtdienst und eventuell notwendigen therapeutischen Diensten, bedeutet dies, dass eine Einrichtungsgröße von ca. 30 Plätzen in einer gruppenähnlichen Konstellation und 10 Plätze in einer selbstständigeren Wohnform notwendig ist. Bei diesen ca. 40 Plätzen ist die Versorgung in der beschriebenen Qualität gewährleistbar (Konkretisierung siehe Raumkonzept).

3. Umsetzung der konzeptionellen Grundaussagen in den Stadthäusern der Beschützenden Werkstätte

Unter Einhaltung der Maßgaben des durch die Kostenträger vorgegebenen Raumprogramms konnte für die Stadthäuser eine bauliche Realisierung der oben beschriebenen konzeptionellen Grundaussagen erreicht werden. Teilhabe an der Gemeinschaft wird für die Bewohner/-innen der einzelnen Wohneinheiten ebenso ermöglicht wie ein zeitweiliger bis vollständiger Rückzug. Neben eigenständigen Appartementstrukturen mit der Option zu einer selbstständigen Lebensführung konnten Wohngruppen als Verbünde von individuellen Wohneinheiten mit der Option zu einer umfassenden Versorgung gestaltet werden. Auf gemeinsam genutzte Freizeitbereiche, die über den gemeinsamen Küchen- und Wohnbereich hinausgehen, wurde zugunsten der individuellen Wohnräume vollständig verzichtet.

Eine individuelle Gestaltung der professionellen Begleitung, bezogen auf die pädagogisch / andragogische bzw. pflegerische Versorgung, aber auch bezogen auf die hauswirtschaftliche Versorgung ist Standard.


Sozialgesetzbuch –Neuntes Buch-, Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, Heimgesetz

Internetmitteilung des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg Hohenzollern vom 30.07.01; Standard Rules on the Equalization of Opportunities for Persons with Disabilities, United Nations 1993

    Siehe hier beispielsweise: Booth, A. & Welch, S. (1973). The effects of crowding: A cross-national study. Forschungsbericht für das Ministry of State for Urban Affairs, Ontarion, Canada.  Oder: Saegert, S. (1981). Crowding an cognitive limits. In J.H. Harvey (Ed.) Cognition, social behavior and the environment (373-391). Hillsdale, NJ: Erlbaum

 

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